Asbest TGRS 519

Voraussetzung zur Umsetzung der geforderten                             Koordination bei Asbestarbeiten sind die speziellen  Kenntnisse nach TRGS 519. Wir führen diesen speziellen  Sachkundenachweis und können auch in diesem Bereich als Koordinator für Sie tätig werden.    

Kontaminierte Bereiche BGR 128

Auch für die Arbeiten nach BGR 128 besitzen wir die notwendige Sachkunde, welche wir nachweisen können. Nutzen Sie unsere Erfahrung in der SiGe-Koordination nach BGR 128 wenn die Notwendigkeit auf Ihrer Baustelle besteht.    

Baustellenverordnung

Baustellenverordnung: Die Baustellenverordnung und deren Forderungen richten sich an Sie, den Bauherrn, als Veranlasser der Gefährdungen der Baustelle. Sie sind die rechtlich verantwortliche Person zur Umsetzung der folgenden Regeln in der Planungs- und Ausführungsphase Ihres Bauvorhabens. Diese Forderungen sollten Sie kennen und umsetzen. Die Missachtung kann strafrechtliche Folgen für den Bauherrn nach sich ziehen.  Soweit muss es aber nicht kommen, Sie können uns mit dieser Aufgabe beauftragen. Ermitteln Sie mit uns den erforderlichen Leistungsumfang zur rechtsicheren Umsetzung der BaustellV. 

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Sie als Bauherr können uns als "verantwortlichen Dritten“ oder/und “Koordinator für die Planungs- und Ausführungsphase" Ihres Bauvorhabens bestellen. Wir erstellen für Sie die geforderten Unterlagen: Wie die Erstellung der Vorankündigung des Bauvorhabens an die zuständige Behörde, die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und die Erstellung der geforderten Unterlage nach den Vorgaben der RAB. 

Mit uns an Ihrer Seite gewährleisten wir Ihnen eine organisatorisch unabhängige und

fachlich qualifizierte Leistung nach dem 4 Augen Prinzip.

 

Sollten Sie nach dem durchstöbern dieser Seiten noch Fragen in Bezug auf die Anforderungen, die an Sie als Bauherrn gestellt werden, haben oder sollten Sie sich unsicher sein, oder in wie weit die Baustellenverordnung Sie oder Ihre Baustelle betrifft, setzen Sie sich telefonisch oder per Mail mit uns in Verbindung, wir klären mit Ihnen Ihre offenen Fragen ab.